top of page

Exklusive Wohnungen

IN DER REGION SEEFELD –
TIROLS HOCHPLATEAU

Wohnen im Naturpark Karwendel.

In einer Bestlage am Hochplateau Seefeld in Leutasch auf 1.135 Meter Seehöhe erschufen wir eine kleine exklusive Wohnanlage mit nur sechs Einheiten in ruhiger Sonnenlage mit Seeblick — ein verstecktes Paradies. 

 

Sie haben die ganze Bandbreite der Nordtiroler Kalkalpen im Blickfeld. 

Vom Wettersteingebirge, der Hohen Munde, dem Oberinntal über dem Seefelder Sattel bis zum Karwendel im Osten. Für Naturliebhaber gibt es Sommer wie Winter unzählige Freizeitmöglichkeiten von Klettern über Wandern, Golfen, Radfahren, Fischen, Jagen, Langlaufen, Skifahren, Eislaufen, Rodeln, Eisstockschießen usw. 

eigentlich ein Urlaubsparadies.

_MG_6289.jpg
Außenansicht Wohnungen
_MG_6301.jpg

Sämtliche Baumaßnahmen erfolgten nach neuestem Stand der Technik und wurden ausschließlich von Fachunternehmen ausgeführt. Das Bestands Objekt wurde generalsaniert und mit einem Neubau ergänzt. Die Heizungsanlage ist eine hocheffiziente moderne Wasser-Wärmepumpenheizung in Verbindung mit Tiefenbohrungen. Dadurch erreichen wir sehr geringe jährliche Betriebskosten. Alle Einheiten verfügen natürlich über eigene Energieverbrauch Zählstationen. 

Die Wohnungen sind mit Parkett Breitdielen und Feinstein Böden sowie eingerichteten Bädern und WC’s ausgestattet. Es ist ein Schindler Personenaufzug verbaut und somit ist das gesamte Haus barrierefrei. Im Fassadenbereich hat das Gebäude eine ansprechend moderne Gestaltung mit Windfang und Paketpostkästen im Eingangsbereich, einen Fahrradraum und einen abgetrennten Müllraum. Es ist ein Carport mit vier Abstellplätzen vorhanden und ein weiteres Carport befindet sich in Planung. Genügend Besucherparkplätze stehen natürlich auch zur Verfügung.

Haus Ansicht Plan

Die Wohnungen haben eine Wohnnutzfläche von ungefähr 100 m² +20 m² Dachbodenabteil und Terrasse oder Balkon und werden Schlüsselfertig übergeben.

Wohnung 1. Stock

wohnung-top4-grundriss.jpg
Wohnen am See in Leutasch
Forellenhof 5.jpg

Es sind laut § 13 TROG  keine Freizeitwohnsitze erlaubt.

bottom of page